ANTRAG ZUGANGSKONTROLLE CLUBHEIM

Der Antragsteller, die Antragstellerin für eine Zugangsberechtigung der Clubräume erkennt die Hausordnung des Vereins an. Diese ist in den Clubräumen ausgehängt und kann auch auf der Homepage im Downloadbereich eingesehen werden.

 

Der Zugang für Mitglieder ist täglich zwischen 7:30 Uhr bis 23:30 Uhr freigegeben. Die Weitergabe von Trainerkarten, sowie die Weitergabe des Mobilfunkzugangs an Dritte ist nicht gestattet.

 

Für die Einrichtung des Mobilfunkzugangs berechnen wir eine Pauschale von 20,-€ (Die momentanen Zugangschipbesitzer können den hinterlegten Pfand von 20,-€ verrechnen lassen).

 

Die alten Zugangschips verlieren ihre Gültigkeit nach der Umschaltung auf das Mobilfunkverfahren.

 

In Ausnahmefällen kann der Vorstand auch weiterhin Chips ausgeben (Z.B. wenn man kein Mobilfunkendgerät in Benutzung hat).

 

Nach Antragsbearbeitung bekommen die Benutzer eine Zugangsbeschreibung via Mail zugeschickt. In dieser Mail steht die genaue Nutzung des Systems drin. Die Zugangskontrolle gleicht für den Zutritt die hinterlegte Handynummer des Benutzers in der Datenbank ab.

 

Der Antragsteller, die Antragstellerin erlauben die Benutzung der persönlichen Daten im Zugangssystem. Dieses ist kein in der Cloud platziertes System. Die Daten werden hier lokal im System, welches im Clubheim installiert wird, hinterlegt und aufbewahrt.

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.